Kanzlei Pawlowski

 Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Aachen


 

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Rechtsanwälte Strafrecht Aachen, Anwalt

Als Fachanwalt für Strafrecht in Aachen stehe ich Ihnen in allen Stadien eines Strafverfahrens zur Seite.

Kompetente Strafverteidigung von der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens über die Hauptverhandlung, bis in den Strafvollzug. Dabei gilt: Je früher ein Fachanwalt für Strafrecht eingeschaltet wird, desto besser sind die Chancen im Rahmen der Verteidigung.

Als Strafverteidiger bearbeite ich unter anderem das allgemeine Strafrecht, BTM-Strafsachen (Drogen), Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht und Jugendstrafrecht. Aber auch Bußgeldsachen und Strafvollzugsrecht. Meine Tätigkeit als Anwalt beschränkt sich dabei nicht auf Aachen, sondern ich kann Sie bundesweit verteidigen.

Wenn Sie von einem Strafverfahren gegen sich Kenntnis erhalten, dann sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren und vorerst keine Angaben zu Sache machen. Eine voreilige Einlassung kann eine erfolgreiche Strafverteidigung beeinträchtigen.

Folgende Grundsätze sollten Sie unbedingt beachten:

Bei Verhaftungen:

Rufen Sie mich als Ihren Anwalt nach Möglichkeit sofort an. Bitten Sie ggf. darum, dass man Ihnen ein Telefon zur Verfügung stellt. Für derartige Notfälle im Strafrecht finden Sie am Ende dieser Seite meine spezielle Notfallrufnummer!

Machen Sie keine Aussage ohne Ihren Rechtsanwalt und ohne die Akte zu kennen, auch wenn Sie sich im Recht glauben! Es ist Ihr Recht zu schweigen. Eine Aussage kann jederzeit im Strafverfahren noch bis zur Hauptverhandlung erfolgen. Lassen Sie sich nichts Gegenteiliges weismachen! Schweigen belastet Sie nicht! Eine voreilige Einlassung kann einer erfolgreichen Verteidigung im Strafrecht die Basis entziehen!

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vorher gelesen und verstanden haben!

 

Bei Durchsuchungen:

Lassen Sie die Beamten nicht sofort ein. Lassen Sie sich erst den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und prüfen Sie, ob der Ort, an dem durchsucht werden soll, überhaupt auf dem Beschluss vermerkt ist. Ist dies nicht der Fall, so darf auch nicht durchsucht werden!

Prüfen Sie, ob der Durchsuchungsbeschluss nicht älter als 6 Monate ist, und ob er von einem Richter unterzeichnet wurde.

Rufen Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger nach Möglichkeit sofort an. Für derartige strafrechtliche Notfälle finden Sie am Ende dieser Seite meine spezielle Notfallrufnummer!

Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch wenn Sie sich im Recht glauben, schweigen Sie!

Lassen Sie unbedingt ein Sicherstellungsverzeichnis erstellen. Die Gegenstände müssen so exakt wie möglich bezeichnet werden. Widersprechen Sie der Mitnahme aller Gegenstände und lassen Sie dies ebenfalls unbedingt protokollieren. Achten Sie darauf, dass Ihnen der Beschluss, das Verzeichnis und das Protokoll ausgehändigt werden.

 

Bei polizeilichen Vorladungen bzw. Vernehmungen noch vor Ort:

Auch falls Sie "nur" als Zeuge geladen sind, sollten Ihre Alarmglocken läuten! Sehr oft wurde aus einem vermeintlichen Zeugen noch im Laufe der Vernehmung der Beschuldigte!

Kommen Sie mit der Ladung zu mir. Ich werde den Termin für Sie ggf. absagen und die Akteneinsicht beantragen. Erst nach Erhalt und Prüfung der Strafakte kann eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden!

 

Die Einschaltung eines Strafverteidigers ist ihr Recht und darf Ihnen weder verwehrt, noch dadurch ausgeredet werden, dass man Ihnen zu verstehen gibt, dass die Berufung auf den Rechtsanwalt nur erfolge, weil man etwas zu verbergen habe.

 

Bei Strafbefehlen:

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten: Sofort zum Anwalt für Strafrecht, denn Sie haben nur eine Frist von 2 Wochen sich hiergegen zu wehren!

 

Nur für die oben genannten dringenden Fälle der Durchsuchung oder Verhaftung habe ich eine spezielle Notrufnummer eingerichtet, unter der Sie mich 24 Stunden erreichen können. Die strafrechtliche Notrufnummer ist nur für diese Fälle reserviert. In allen anderen Fällen behalte ich mir vor, die Konsultation außerhalb meiner Geschäftszeiten durch Erhöhung meiner Sätze zu berechnen! Sie erreichen mich in strafrechtlichen Notfällen unter 0241 5591 561

 

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christoph Pawlowski aus Aachen. Rufen Sie an +49 (0)241 5591559